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Feuerbestattung

Die Feuerbestattung, auch Einäscherung oder Kremation genannt, gibt es in Thüringen Gotha erst seit 1892. Eine offizielle Akzeptanz der Katholische Kirche gibt es erst seit 1964 zur Feuerbestattung, seither können sich auch katholische Christen nach ihrem Tod verbrennen und in Urnen bestatten lassen. Bei der Feuerbestattung wird der in einen Sarg gebettete Verstorbene im stadteigenen Krematorium auf dem Erfurter Hauptfriedhof oder einen anderen eingeäschert. Die Beisetzung erfolgt dann in einer von den Angehörigen ausgewählten Schmuckurne. Im Weiteren ist eine zweite Leichenschau vor der Kremation durch einen amtlich beauftragten Arzt erforderlich.


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