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Reihengräber

Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Ein Reihengrab ist auf die Beisetzung einer Person beschränkt. Es gibt eine Zubettungsmöglichkeiten innerhalb von 5 Jahren. Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren wird das Grab aufgelöst und die Grabausstattung entfernt, es sei denn nach Ablauf der Ruhezeit wird das Nutzungsrecht der Grabstätte verlängert.


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