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Wahlgräber 

Die Grabstätte wird von den Angehörigen ausgewählt. Dafür stehen verschiedene Grabareale mit den unterschiedlichsten Gestaltungsformen zur Verfügung. Es können mehrere Personen in einer Grabstätte beigesetzt werden. In Erdwahlgräbern dürfen sowohl Särge als auch Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht der Grabstätte verlängert werden und somit über Generationen als Familiengrab erhalten bleiben. Darüber hinaus ist bei Wahlgräbern eine individuelle Grabgestaltung möglich.


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